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DIE KANAREN, EINE GUTE WAHL

DIE POLITISCHE SITUATION
Die Kanarischen Inseln gehören zum spanischen Territorium und sind vollständig in die Europäische Union integriert. Auf den Inseln gibt es zwei Provinzen, mit jeweils einer Hauptstadt, Las Palmas de Gran Canaria und Santa Cruz de Tenerife.

Seit Inkrafttreten des Autonomiestatuts vom 16. August 1982 bilden die Inseln eine Autonome Region. Auf den Kanaren gibt es ein eigenständiges Parlament und eine unabhängige Regierung, die die politische und soziale Stabilität des demokratischen Systems garantieren.

Auf den Inseln gilt das Recht der Europäischen Gemeinschaften, wobei es in einigen Bereichen vorteilhaftere Sondervorschriften gibt, die der großen Entfernung zum übrigen Territorium der EU Rechnung tragen und die Nachteile der Insellage ausgleichen sollen.

DIE GEOGRAPHISCHE LAGE
Die kanarischen Inseln liegen vor der Westküste Afrikas mitten im Atlantischen Ozean, rund 1050 km vom europäischen Kontinent entfernt. Der Archipel besteht aus sieben Hauptinseln und einigen kleineren unbewohnten Inseln, die geographisch in zwei Gruppen geteilt sind: Die östlichen Inseln Gran Canaria, Fuerteventura und Lanzarote bilden die Provinz Las Palmas und die westlichen Inseln, zu denen Teneriffa, La Palma, El Hierro und La Gomera gehören, formieren die Provinz Santa Cruz de Tenerife.

Die Fläche der Kanaren beträgt 7447 qkm, auf denen rund 1.630.000 Einwohner leben (Angabe von 1998). Am dichtesten besiedelt sind die Hauptinseln Gran Canaria mit 715.994 und Teneriffa mit 677.485 Einwohnern.


WIRTSCHAFTSDATEN
Die kanarische Wirtschaft ist gekennzeichnet durch ihre starke Abhängigkeit vom Dienstleistungssektor, der über 80% des Brutto-Sozial-Produkts der Inseln ausmacht und sich vor allem in der Tourismusbranche und im Handel konzentriert.

Das auf den Inseln bestehende touristische Angebot ist von bester Qualität. Ihre geographische Lage und ihr beneidenswertes Klima, das als "das beste der Welt" bezeichnet wird, mit Temperaturen zwischen 15 und 24 Grad Celsius, sowie ihre Landschaften und die Qualität der hier anzutreffenden Einrichtungen haben die Inseln zu einem beliebten Reiseziel der Europäer gemacht. Im Jahr 1999 besuchten über zehn Millionen Touristen die Kanaren.

Der Beitrag der Landwirtschaft zum kanarischen Brutto-Sozial-Produkt konzentriert sich vor allem auf den Anbau von Bananen, die Kanaren sind der wichtigste europäische Produzent dieser Frucht mit den größten Anbauplantagen Europas. Weitere landwirtschaftliche Erzeugnisse sind Tomaten und Blumen, sowie Kartoffeln und Wein.

Der Fischfang hat eine bedeutende Rolle bei der wirtschaftlichen Entwicklung des Archipels gespielt. Die kanarischen Häfen zählen zu den wichtigsten des Mittleren Atlantiks und befinden sich inmitten der Fischgründe zwischen der Sahara und den Kanaren. Die zuvor genannten landwirtschaftlichen Produkte und der Fischfang bilden den Großteil der Exporte von den Inseln.

Die industrielle Produktion konzentriert sich auf die Energie- und Wasserwirtschaft, Lebensmittel-, Tabak- und andere Leichtindustrien sowie die Bauwirtschaft.

Da die Inseln Teil der Europäischen Union sind, geht der überwiegende Teil der Exporte in die Mitgliedsländer der Gemeinschaft. In den letzten Jahren haben allerdings auch die Exporte nach Afrika und Asien zugenommen. Die Handelspolitik der Kanarischen Regierung ist vor allem auf eine Verbesserung der Präsenz auf den Märkten Westafrikas ausgerichtet.
INFRASTRUKTUR
Die Kanaren verfügen aufgrund ihrer geographischen Lage über eine gut ausgebaute Infrastruktur auf dem Land, zu Wasser und in der Luft, die einen schnellen und effizienten Transport von Personen und Waren gewährleistet.

Die Flughäfen von Teneriffa und Gran Canaria gehören zu den fünf spanischen Flughäfen mit den meisten Starts und Landungen und werden von allen wichtigen Fluglinien angeflogen. Fast alle der acht kanarischen Flughäfen bieten direkte Verbindungen mit den wichtigsten europäischen Städten; die über zehn Millionen Touristen, die 1999 die Inseln besuchten, kamen per Flugzeug aus Europa angereist.

Auf dem Archipel gibt es eine große Anzahl von Handels-, Fischerei- und Sporthäfen. Der Hafen La Luz in Las Palmas und der Hafen von Santa Cruz de Tenerife gehören, gemessen an ihrem Passagieraufkommen und Warenumschlag, zu den fünf größten Spaniens. Sie bieten darüberhinaus einen erstklassigen Service und modernste Einrichtungen. Diese Häfen sind das Tor für Waren von und nach Europa, Amerika, Afrika und Asien und ein strategisch günstig gelegener Ort im Atlantik zur Aufnahme von Treibstoff und Verpflegung und zur Durchführung von Reparaturen an den Schiffen.

TELEKOMMUNIKATION
Die Kanaren sind der Ort, an dem weltweit die größte Bündelung von Überseekabeln existiert, die ein problemloses Funktionieren der Kommunikation zwischen Europa, Afrika und Amerika ermöglichen. Auf den Inseln operieren diverse internationale Unternehmen des Telekommunikationsbereichs in weitgehender Wettbewerbsfreiheit und unter Anwendung modernster Übertragungstechniken.
Bezüglich des Mobilfunks herrscht auf den Kanaren eine vollständige Deckung mit GSM. Die Verbereitung in der Bevölkerung beträgt etwa 60%, im Jahr 2001 ist darüberhinaus die Inbetriebnahme des Multimedia Technologienetzes UMTS geplant. Auch die ADSL-Technologie, die eine schnelle Internetverbindung ermöglicht, findet immer mehr Verbreitung.
AUSBILDUNG
Auf den Kanaren gibt es zwei öffentliche Universitäten, auf Teneriffa die Universität von La Laguna und auf Gran Canaria die Universität von Las Palmas, in denen im Jahr 1998 insgesamt 46.633 Studenten immatrikuliert waren, davon ein Drittel in technischen Fächern wie Ingenieurwissenschaften und Informatik. Die Inseln bieten darüberhinaus ein vielfältiges öffentliches Ausbildungsangebot, das dem konkreten Bedarf der Unternehmen Rechnung trägt. Weiterhin gibt es berufsbildende Einrichtungen, in denen die Ausbildung in traditionellen Berufen unter Einsatz der neuen Technologien erfolgt.

Auf den Inseln findet sich ein breites Angebot an guten allgemeinbildenden Schulen, von denen zahlreiche eine zweisprachige Ausbildung anbieten. Obwohl Spanisch die offizielle Landessprache ist, sind auch Englisch und Deutsch auf den Kanaren sehr verbreitet.

FREIZEITEINRICHTUNGEN
Auf dem Archipel befinden sich diverse kulturelle und andere Freizeiteinrichtungen wie beispielsweise Ausstellungssäle, Theater, Kinos, Casinos, aber auch Einkaufszentren und Restaurants für jeden Geschmack, die den Besuchern eine abwechslungsreiche Freizeitgestaltung ermöglichen.

Die Kanaren sind ein wichtiger Ort für Kongresse und Versammlungen. Die modernen Messe- und Kongreßzentren bieten Unternehmen und Investoren einen Treffpunkt für kulturellen, beruflichen und privaten Austausch, für die Organisation dieser Veranstaltungen sind spezialisierte Unternehmen vorhanden.

Die bereits erwähnten klimatischen Bedingungen erlauben die Ausübung von Sportaktivitäten im Freien während des ganzen Jahres, hier kann Golf gespielt, geschwommen, gesegelt, geritten, gewandert, getaucht, Tennis gespielt werden und vieles mehr.
Die Schönheit und Vielfältigkeit der kanarischen Landschaften sind Gegenstand besonderen Naturschutzes. Vier der zwölf spanischen Nationalparks befinden sich auf den Kanaren. Die besonderen natürlichen Bedingungen und die kaum vorhandene Kontamination ermöglichen die Ausübung so einzigartiger Aktivitäten wie die Beobachtung von Meeressäugetieren, Unterwassersport und Himmelsbeobachtungen.

Die kanarische Küche verwendet vor allem die hiesigen Produkte, insbesondere den frischen Fisch und bietet eine gute Auswahl an köstlichen Gerichten.

Die milden Temperaturen erlauben es, praktisch das ganze Jahr über an der frischen Luft zu sitzen oder zu feiern, das wichtigste Fest ist zweifellos der "Carnaval", der von Einheimischen und internationalen Gästen alljährlich mit neuer Begeisterung gefeiert wird. Auch die reichhaltige Folklore, die auf den Inseln zum Teil unter dem Einfluß anderer Kulturen entstanden ist, wird gepflegt.


SONSTIGE EINRICHTUNGEN
Das kanarische Gesundheitswesen erfüllt die europäischen Qualitätsanforderungen. Auf dem kanarischen Archipel befinden sich mit modernsten Geräten ausgestattete Krankenhäuser, Seniorenheime und Freizeiteinrichtungen.

Auf den Kanaren gibt es etwa 1000 Bankfilialen, die alle wichtigen nationalen und internationalen Banken repräsentieren.

Weiterhin sind fast alle Länder der Welt mit Konsulaten vertreten, viele unterhalten darüberhinaus ein Wirtschafts- und Handelsbüro.


Verteilung des BSP nach Sektoren (1998):


DIE KANARISCHE SONDERZONE (ZEC)

WAS IST DIE KANARISCHE SONDERZONE (ZEC)?

Die Kanarische Sonderzone ist ein besonderes Steuersystem mit reduzierten Steuersätzen, das innerhalb des Wirtschafts- und Steuersystems der Kanaren (REF) geschaffen wurde, mit dem Ziel, den wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt des Archipels zu fördern und die Produktionsstrukturen zu erweitern.

Die Kanarische Sonderzone ist im Januar 2000 von der Europäischen Union genehmigt worden. Im Anschluß an die Genehmigung hat die spanische Staatsregierung diese in Form der notwendigen gesetzlichen Änderungen im Wirtschafts- und Steuersystem der Kanaren umgesetzt .

Die Vorteile der Kanarischen Sonderzone können zunächst bis zum 31. Dezember 2008 in Anspruch genommen werden, eine Verlängerung ist vorbehaltlich der Zustimmung der Europäischen Kommission möglich. Die Einschreibung ins Offizielle Unternehmensregister der ZEC (ROEZEC) kann bis zum 31. Dezember 2006 erfolgen.


WER KANN SICH IN DER ZEC ANSIEDELN?
Es können sich alle Unternehmen niederlassen, die beabsichtigen, im Bereich der industriellen Tätigkeit, des Handels oder in der Dienstleistungsbranche Aktivitäten auszuüben, die im Anhang des Königlichen Gesetzesdekrets 2/2000 genannt werden.


WO KÖNNEN SICH DIE UNTERNEHMEN DER ZEC ANSIEDELN?
Die Sonderzone erstreckt sich auf das gesamte Hoheitsgebiet der Kanarischen Inseln unter Beachtung folgender Besonderheiten:
· Dienstleistungsunternehmen können sich an jedem beliebigen Ort auf dem Archipel niederlassen.
· Unternehmen, zu deren Aktivitäten die Produktion, Verarbeitung, Veredelung und der Vertrieb von Waren zählen, müssen sich in speziell hierfür vorgesehenen Gebieten ansiedeln.
Diese besonderen Gebiete, die sich in der Nähe der kanarischen Häfen und Flughäfen befinden, sind folgerndermaßen verteilt:
- Gran Canaria: 150 Hektar in fünf Gebiete unterteilt
- Teneriffa: 150 Hektar in fünf Gebiete unterteilt
- La Palma: 50 Hektar in zwei Gebiete unterteilt
- El Hierro, La Gomera, Lanzarote und Fuerteventura: pro Insel 25 Hektar in einem einzigen Gebiet


WELCHE ANFORDERUNGEN MÜSSEN DIE ZEC-UNTERNEHMEN ERFÜLLEN?
· Es muß sich um ein neu gegründetes Unternehmen mit Firmensitz und tatsächlicher Geschäftsadresse innerhalb des geographischen Geltungsbereichs der Kanarischen Sonderzone handeln.
· Zumindest eine zur Geschäftsführung berechtigte Person muß ihren Wohnsitz auf den Kanaren haben.
· Die Investition in Anlagevermögen hat mindestens 100.000 € (16.638.600 Peseten) zu betragen, das zur Ausübung der geplanten Tätigkeit benötigt wird. Die Investition muß spätestens zwei Jahre nach der Genehmigung als ZEC-Unternehmen abgeschlossen sein.
· In einem Zeitraum von bis zu sechs Monaten nach der Betriebsgenehmigung muß das Unternehmen mindestens fünf Arbeitsplätze auf den Kanaren schaffen und diese durchschnittliche Mitarbeiterzahl während der gesamten Tätigkeit als ZEC-Unternehmung beibehalten.
· Der Geschäftszweck des Unternehmens innerhalb der ZEC muß einer der im folgenden genannten Aktivitäten sein:

LISTE DER ZUGELASSENEN AKTIVITÄTEN:
Aktivitäten in Verbindung mit der Produktion, Weiterverarbeitung,
Veredelung und dem Vertrieb von Waren:
§ Fischerei und Fischzucht (NACE B)
§ Ernährungsgewerbe und Tabakverarbeitung (NACE DA)
§ Textilgewerbe, Lederbekleidung (NACE 17.4, 17.5, 17.6 und 18)
§ Ledergewerbe (NACE DC)
§ Maschinenbau (NACE 29)
§ Papier-, Verlags- und Druckgewerbe,Vervielfältigung von bespielten Ton-, Bild- und Datenträgern (NACE DE)
§ Handelsvermittlung und Großhandel (NACE 50 und 51)
§ Papiergewerbe (NACE 21)
§ Chemische Industrie (NACE 24)
§ Recycling (NACE 37)
§ Herstellung von Möbeln, Schmuck, Musikinstrumenten, Sportgeräten, Spielwaren und sonstigen Erzeugnissen (NACE 36)
§ Vorgefertigte Materialien für das Baugewerbe (NACE 45.25, 45.3, 45.4, 20.2, 20.3, 25.2, 26.1, 26.2, 26.3, 26.4, 26.7, 24.3, 28.1, 28.2, 28.12, 28.63, 28.7 und 36.1)
§ Herstellung von Büromaschinen, Datenverarbeitungsgeräten und -einrichtungen; Elektrotechnik, Feinmechanik und Optik (NACE DL)
Dienstleistungsaktivitäten:
§ Transporte und zugehörige Aktivitäten (NACE I)
§ Datenverarbeitung und Datenbanken (NACE 72)
§ Telekommunikation (NACE 64)
§ E-Commerce (NACE 72)
§ Forschung und Entwicklung (NACE 73)
§ Dienstleistungen in Verbindung mit der Nutzung natürlicher Vorkommen und der Abfallbeseitigung (NACE n.c.)
§ Aus- und Weiterbildung (NACE 80.3 und 80.4)
§ Beratungstätigkeit (NACE 74)
§ Werbung, Marketing (NACE 74)
§ Call-Centres (NACE 74)
§ Andere Dienstleistungen, überwiegend für Unternehmen (NACE 74)

NACE: Offizieller Branchenindex der Europäischen Gemeinschaft

DIE STEUERVORTEILE DER UNTERNEHMEN DER ZEC

KÖRPERSCHAFTSSTEUER
Die Unternehmen der ZEC unterliegen der spanischen Körperschaftssteuer zu einem reduzierten Satz zwischen einem und fünf Prozent in Abhängigkeit von

§ der Schaffung von Arbeitsplätzen (netto)
§ dem Zeitpunkt der Einschreibung ins Register
§ der ausgeübten Aktivität, ob diese neu ist oder bereits existiert
§ dem Grad der Verbreitung der Aktivität auf den Kanaren

Der reguläre Körperschaftssteuersatz beträgt in Spanien 35% bzw. für kleinere und mittlere Unternehmen 30%.


Steuersätze

Um die Höhe des anzuwendenden besonderen Steuersatzes eines ZEC-Unternehmens zu bestimmen, wird innerhalb der Geltungsdauer der Kanarischen Sonderzone eine Unterteilung in drei Abschnitte nach Kalenderjahren vorgenommen, deren Zuordnung vom Zeitpunkt der Aufnahme ins ZEC-Register abhängt.

Der reduzierte Steuersatz wird nur auf den Teil der Besteuerungsgrundlage angewandt, der aus realen Geschäftsaktivitäten herrührt, die tatsächlich innerhalb des geographischen Geltungsbereichs der Kanarischen Sonderzone ausgeübt wurden.

Die Steuersätze in Abhängigkeit von den zuvor beschriebenen Abschnitten und den geschaffenen Arbeitsplätze sind wie folgt:

ALLGEMEINES SYSTEM

Schaffung von Arbeitsplätzen (netto) 1. AbschnittSteuersatz 2. AbschnittSteuersatz 3. AbschnittSteuersatz
5 bis 8 Arbeitsplätze 1,0% 2,5% 5,0%
9 bis 12 Arbeitsplätze 1,0% 2,25% 4,5%
13 bis 20 Arbeitsplätze 1,0% 2,0% 4,0%
Mehr als 20 Arbeitsplätze 1,0% 1,5% 3,5%


EINTEILUNG DER ABSCHNITTE
JAHR ®GENEHMIGUNG¯ 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008
2000
2001
2002
2003
2004
2005
2006

1. Abschnitt 2. Abschnitt 3. Abschnitt

Im Fall, daß die Aktivität bereits zuvor unter anderem Namen ausgeübt wurde und das Unternehmen der ZEC bereits zuvor bestehende Arbeitsplätze integriert, errechnen sich die Steuersätze aufgrund des realen Zuwachses an Personal.

UNTERNEHMEN MIT ZUVOR EXISTIERENDER AKTIVITÄT

Anstieg der Arbeitsplätze (netto) 1. AbschnittSteuersatz 2. AbschnittSteuersatz 3. AbschnittSteuersatz
Anstieg von mehr als 50% der Belegschaft 1% 2,5% 5%
Anstieg von 25% bis 50% der Belegschaft 2,5% 3,5% 5%
Anstieg von weniger als 25% der Belegschaft 3,5% 4,5% 5%


Der besondere Steuersatz zwischen 1% und 5% wird ausschließlich auf den Teil der Besteuerungsgrundlage des ZEC-Unternehmens angewandt, der die folgenden Grenzwerte nicht überschreitet:
GRENZWERTE DER BESTEUERUNGSGRUNDLAGE
Schaffung von Arbeitsplätzen (netto) Industrie Dienstleistungsbereich Andere Dienstleistungen
5 bis 8 Arbeitsplätze 1.800.000 € 1.500.000 € 1.125.000 €
9 bis 12 Arbeitsplätze 2.400.000 € 2.000.000 € 1.500.000 €
13 bis 20 Arbeitsplätze 3.600.000 € 3.000.000 € 2.250.000 €
21 bis 50 Arbeitsplätze 9.200.000 € 8.000.000 € 6.000.000 €
51 bis 100 Arbeitsplätze 21.600.000 € 18.000.000 € 13.500.000 €
Mehr als 100 Arbeitsplätze 120.000.000 € 100.000.000 € 75.000.000 €

DOPPELBESTEUERUNGSABKOMMEN, EU-MUTTER-TOCHTER-RICHTLINIE (90/435/EU) UND STEUER FÜR NICHT-ANSÄSSIGE

Die Kanarischen Inseln gehören zum spanischen und europäischen Hoheitsgebiet, aus diesem Grund
· gelten für die Unternehmen der ZEC die von Spanien unterzeichneten Abkommen zur Vermeidung der internationalen Doppelbesteuerung.
· ist die EU-Mutter-/Tochter-Richtlinie anwendbar, aufgrund derer die ausgeschütteten Gewinne der Niederlassung eines Unternehmens innerhalb der EU an die Muttergesellschaft mit Sitz in einem anderen Land der Gemeinschaft steuerfrei sind.
· gelten in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen der ZEC die im folgenden genannten Befreiungen auch für Einkünfte, die von außerhalb der EU ansässigen Muttergesellschaften erzielt wurden, sofern diese Einkünfte von einem Unternehmen der Kanarischen Sonderzone stammen und aus realen Aktivitäten herrühren, die tatsächlich innerhalb des geographischen Geltungsbereichs der Kanarischen Sonderzone ausgeübt wurden.
Natürliche Personen: Zinsen und sonstige Einkünfte aus der Kapitalüberlassung an Dritte, sowie Vermögenszuwächse, die aus beweglichen Gütern herrühren, die Nicht-Ansässige in Spanien ohne eine permanente Niederlassung erzielen.
Juristische Personen: Gewinne, die von sich in Spanien befindenden Filialen an ihre Muttergesellschaften ausgeschüttet werden.
Die genannten Steuerbefreiungen gelten nicht, wenn die Einkünfte und Vermögenszuwächse in Steueroasen fließen oder wenn die Muttergesellschaft in einer Steueroase ansässig ist.

STEUER AUF VERMÖGENSÜBERTRAGUNGEN UND DOKUMENTIERTE RECHTSHANDLUNGEN
Die Unternehmen der ZEC sind in folgenden Fällen von dieser Steuer befreit:

· Beim Erwerb von Gütern oder Rechten, die dem Betriebszweck innerhalb des geographischen Anwendungsbereichs dienen.
· Bei allen Gesellschaftsvorgängen mit Ausnahme der Auflösung des Unternehmens.
· Bei beurkundeten Rechtsakten im Zusammenhang mit Aktivitäten innerhalb des geographischen Geltungsbereichs der ZEC.


DIE KANARISCHE MEHRWERTSTEUER (IGIC)
Bei der "Impuesto General Indirecto Canario" (IGIC) handelt es sich um eine den Endverbrauch belastende indirekte Steuer, die der Mehrwertsteuer gleichzusetzen ist. Die wichtigste Besonderheit der IGIC ist ihr reduzierter Satz von z.Zt. 5,0%.
Generell sind die ZEC-Unternehmen bei Lieferungen von Gütern und der Erbringung von Dienstleistungen untereinander, sowie beim Import von Gütern von dieser Steuer befreit.


DIE AUFNAHME EINES UNTERNEHMENS INS ZEC-REGISTER


ABLAUF DES GENEHMIGUNGSVERFAHRENS
Investoren, die sich in der ZEC niederlassen wollen, müssen zunächst einen Antrag beim Vorstand der Sonderzone stellen. Das Verfahren zur Erteilung der vorläufigen Genehmigung wird durch die Vorlage der folgenden Unterlagen in einem der Büros des Konsortiums eingeleitet:
1. Einen Antrag auf vorläufige Genehmigung zur Gründung eines ZEC-Unternehmens.
2. Den beschreibenden Bericht über die auszuüben beabsichtigten Aktivitäten.
3. Einen Beleg über die Hinterlegung der Einschreibgebühr ins Offizielle Register der ZEC-Unternehmen (ROEZEC), alternativ kann eine Bürgschaft über den Betrag vorgelegt werden.

Der Vorstand der ZEC begutachtet die Anträge und entscheidet über die Aufnahme ins ZEC-Register. Eine entsprechende Mitteilung an die Bewerber erfolgt innerhalb von zwei Monaten nach Einreichung der vollständigen Antragsunterlagen.

Nach Erteilung der vorläufigen Genehmigung durch den Vorstand kann sich das Unternehmen ins Offizielle Unternehmensregister der ZEC einschreiben, hierfür sind folgende Unterlagen vorzulegen:

- Antrag auf Einschreibung ins ROEZEC
- Steueridentifikationssnummer (CIF)
- Gründungsurkunde des Unternehmens und ein Registerauszug
- Bescheinigung über die Einschreibung des Unternehmens ins Handelsregister.

Gründung des ZEC-Unternehmens
Vor der Einschreibung des Unternehmens ins ROEZEC ist eine neue Gesellschaft zu gründen und ins Handelsregister einzuschreiben. Bei dem zukünftigen ZEC-Unternehmen muß es sich um eine juristische Person neuer Gründung handeln, d.h. sie muß eine der juristischen Formen des Gesellschaftsrechts wählen und gemäß spanischer Gesetzgebung gegründet werden.

Die am häufigsten gewählten juristischen Personen in Spanien sind:

- Die Sociedad Anónima, S.A. (Aktiengesellschaft): Handelsgesellschaft, deren Kapital in Aktien aufgeteilt ist und sich aus den Einlagen der Gesellschafter zusammensetzt, die nicht mit ihrem persönlichen Vermögen für die Schulden der Gesellschaft haften. Das Mindeststammkapital beträgt zehn Millionen Peseten (60101,21 €). Die Gesellschaft wird notariell gegründet und ins Handelsregister eingetragen. Die gesetzliche Grundlage bildet die überarbeitete Fassung des AG-Gesetzes, das Königliche Gesetzesdekret 1564/1989.
- Die Sociedad Limitada, S.L. (Gesellschaft mit beschränkter Haftung): Handelsgesellschaft, deren Kapital in Gesellschaftsanteile aufgeteilt ist und sich aus den Einlagen der Gesellschafter zusammensetzt, die nicht mit ihrem persönlichen Vermögen für die Schulden der Gesellschaft haften. Das Mindeststammkapital beträgt 500.000 Peseten (3005,06 €), es gibt keine Obergrenze. Die S.L. wird notariell gegründet und ins Handelsregister eingetragen. Die gesetzliche Grundlage bildet das GmbH-Gesetz 2/1995.
Die allgemeinen Schritte zur Gründung einer Gesellschaft auf den Kanaren sind wie folgt:
1. Niederlegung der Gesellschaftsstatuten und ihre Gültigmachung per notarieller Beurkundung.
2. Beantragung der vorläufigen Bescheinigung der Steueridentifikationsnummer (CIF) bei der zuständigen Finanzbehörde und Steueranmeldung beim Finanzamt.
3. Einschreibung der notariellen Gründungsurkunde im Handelsregister.

DIE GEBÜHREN DER ZEC-UNTERNEHMEN
Die Unternehmen der ZEC haben die folgenden Gebühren zu entrichten:
a. Die einmalige Einschreibgebühr ins ROEZEC von 600 € (99.832 Peseten)
b. Eine jährliche Gebühr für den Verbleib im ROEZEC von 900 € (149.747 Peseten)


DAS KONSORTIUM DER ZEC
Das Konsortium ist eine eigenständige Organisation, die von der spanischen Zentralregierung und der Regierung der Kanaren gegründet wurde und dem spanischen Wirtschaftsministerium angegliedert ist. Es ist für die Beratung und Überwachung der aufgenommenen Unternehmen, die Förderung und Bereitstellung von Dienstleistungen, die für ein angemessenes Funktionieren der genannten Zone und die Verwirklichung ihrer Ziele erforderlich sind, sowie für das Führen des Registers der ZEC-Unternehmen ROEZEC, zuständig.
Der Genehmigungsprozeß und die anschließende Einschreibung ins ROEZEC erfolgt unter Federführung des Konsortiums der ZEC. Im Rahmen dieser Aufgaben stellt das Konsortium den Unternehmen der ZEC die notwendigen personellen als auch materiellen Mittel zur Verfügung, um die Durchführbarkeit und Lebensfähigkeit der unternehmerischen Projekte der Sonderzone zu sichern.


WEITERE INVESTITIONSANREIZE DES
WIRTSCHAFTS- UND STEUERSYTEMS DER KANAREN (REF)

RÜCKLAGEN FÜR INVESTITIONEN AUF DEN KANAREN (RIC)
Diese steuerliche Maßnahme bietet die Möglichkeit, die Bemessungsgrundlage zur Körperschaftssteuer um bis zu 90% der nicht ausgeschütteten Gewinne zu reduzieren und für diesen Betrag eine besondere Rücklage für Investitionen (RIC) zu bilden. Diese nicht ausgeschütteten Gewinne müssen von Niederlassungen auf den Kanaren erwirtschaftet worden sein, wobei die Besteuerungsgrundlage in keinem Fall negativ werden kann. Die Investition hat die folgenden Bedingungen zu erfüllen:

1. Sie muß in eins der folgenden Güter vorgenommen werden:
- Erwerb von neuen oder gebrauchten Anlagegütern
- Erwerb von Wertpapieren oder öffentlichen kanarischen Schuldverschreibungen
- Beteiligung in Form von Aktien oder Kapitalanteilen an Unternehmen mit Sitz auf den Kanaren, die ihrerseits in das genannte Anlagevermögen investieren
2. Die Investition muß spätestens drei Jahre nach Fälligkeit der Steuer, mit der die Rücklage gebildet wurde, abgeschlossen sein.
3. Die Investitionsgüter müssen mindestens fünf Jahre, oder bei kürzerer Lebensdauer die gesamte, im Unternehmen verbleiben.
4. Die Rücklage ist in der Buchhaltung gesondert unter einem entsprechenden Absatz auszuweisen.
5. Die Investition kann bar bezahlt, finanziert oder per Leasing vorgenommen werden, im letztgenannten Fall ist die Kaufoption wahrzunehmen.

Die Rücklage kann von Gesellschaften und körperschaftssteuerpflichtigen Unternehmen für ihre auf den Kanaren befindlichen Niederlassungen gebildet werden. Dieser Steuervorteil gilt ebenfalls für einkommenssteuerpflichtige Personen, die eine unternehmerische Tätigkeit auf dem Archipel ausüben, unter der Voraussetzung, daß sie ihr versteuerbares Einkommen im direkten Verfahren ermitteln.


VERGÜNSTIGUNG DER STEUERQUOTE FÜR DIE PRODUKTION MATERIELLER GÜTER
Dieser Steueranreiz besteht in einer Ermäßigung von 50% des Teils der Steuerquote, der proportional dem Gewinn entspricht, der aus dem Verkauf materieller Güter auf den Kanaren resultiert. Die Höhe der Vergünstigung von 50% gilt bis einschließlich 31. Dezember 2001. In den nachfolgenden Jahren sinkt sie von 40% in 2002 auf 30% im Jahr 2003. Bei Einkommenssteuerpflichtigen wird die Vergünstigung auf den Teil der Steuerlast angewandt, der proportional dem Teil des Gewinns aus dem Verkauf materieller Güter auf den Kanaren entspricht.
Diese Vergünstigung verfolgt das Ziel, die Produktion auf dem kanarischen Archipel zu fördern und kann von körperschaftssteuerpflichtigen Unternehmen und einkommenssteuerpflichtigen Personen in Anspruch genommen werden, wobei letztgenannte ihr versteuerbares Einkommen im direkten Verfahren ermitteln müssen. Die Unternehmen oder Personen müssen ihren Geschäftssitz auf dem Archipel haben bzw. muß die Produktion der Güter auf den Kanaren stattfinden.

STEUERABZÜGE FÜR INVESTITIONEN AUF DEN KANAREN
Es handelt sich um einen Steueranreiz, der nach den Abzügen gemäß Doppelbesteuerungsabkommen und möglichen Vergünstigungen, eine weitere Verminderung der Steuerquote bewirkt. Die Höhe der Abzüge ergibt sich aufgrund festgelegter Prozentsätze für die jeweils realisierte Investition im Verhältnis zur Gesamtsumme der durchgeführten Investitionen.
Die Steuerabzüge können von folgenden Unternehmen und Personen genutzt werden:
· Körperschaftssteuerpflichtigen Unternehmen mit Sitz auf den Kanaren für auf dem Archipel durchgeführte und verbleibende Investitionen
· Unternehmen ohne Geschäftssitz auf den Kanaren für von permanenten Niederlassungen auf dem Archipel realisierte und verbleibende Investitionen.
· Natürliche Personen, die auf den Kanaren eine unternehmerische Tätigkeit ausüben und die Voraussetzungen erfüllen, die das Einkommenssteuergesetz bezüglich der Anwendung des Körperschaftssteuergesetzes nennt.


ANDERE BEFREIUNGEN
Darüberhinaus sieht das Wirtschafts- und Steuersystem der Kanaren für auf dem Archipel ansässige Unternehmen und dauerhafte Betriebstätten nicht ansässiger Unternehmen, die eine Kapitalerhöhung vornehmen bzw. ihre Einrichtungen erweitern, modernisieren oder innerhalb der Kanaren verlegen, für drei Jahre eine Befreiung von der Steuer auf Vermögensübertragungen und dokumentierte Rechtshandlungen vor.

FREIHANDELSZONEN
Hierbei handelt es sich um abgegrenzte Gebiete zur Lagerung, Verarbeitung oder dem Vertrieb von Waren, in denen keine Zölle oder indirekte Steuern fällig werden.
Da diese Zonen eine Reihe von Export- und Importvorteilen bieten und den Handel mit den Kanaren vereinfachen sind sie insbesondere für Unternehmen geeignet, die Teile ihrer Ware importieren oder exportieren bzw. im internationalen Handel tätig sind. Gegenwärtig existiert eine Freihandelszone auf Gran Canaria und eine weitere ist auf Teneriffa geplant. Die kanarischen Freihandelszonen unterscheiden sich von den übrigen der Europäischen Union, da für den aktiven Veredelungsverkehr nicht die sonst gültigen wirtschaftlichen Bedingungen gelten.

DAS SONDERREGISTER FÜR SCHIFFE UND SCHIFFAHRTSUNTERNEHMEN
Mit diesem System soll die Konkurrenzfähigkeit der kanarischen Schiffahrtsunternehmen und Häfen erhöht werden, da die in diesem Register eingeschriebenen Unternehmen Steuerbefreiungen erhalten.
In das Register können Handelsschiffe der Küsten- und internationalen Überseeschiffahrt sowie Schiffahrtsunternehmen eingeschrieben werden, die vollständig der Kontrolle durch die Organe der Autonome Kanarische Regierung unterliegen oder eine Niederlassung bzw. einen Repräsentanten auf dem Archipel haben.

DAS KONSORTIUM DER KANARISCHEN SONDERZONE
ERREICHEN SIE UNTER FOLGENDEN ADRESSEN:

C/ León y Castillo 431Edificio Urbis 4. OG35007 Las Palmas de Gran CanariaTel.: (0034) 928 49 05 05 / 49 02 85Fax: (0034) 928 27 32 74 Avda. de José Antonio 3Edificio Mapfre 5. OG38003 Santa Cruz de TenerifeTel.: (0034) 922 29 80 10 / 29 80 71Fax: (0034) 922 27 80 63

Kanarische Inseln, Spanien


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